
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trailer Vermietung Rebel Racoon
Inh. Bernhard Grund
Pfefferminzweg 17, 71334 Waiblingen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig von deren rechtlichen Einordnung („Miete“), zwischen Trailer Vermietung Rebel Racoon, Inh. Bernhard Grund (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.
Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt. Fremdbedingungen finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsänderungen
Alle Angebote des Auftragnehmers für den Abschluss eines Mietvertrags kann der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen, sofern nicht eine kürzere Annahmefrist angegeben ist.
§ 3 Preise, Zahlung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Preise (siehe Preisliste) zu bezahlen. Mit Auftragserteilung sind die Mietkosten im Voraus zu bezahlen. Die Mietrechnung ist 3 Wochen vor Mietbeginn fällig.
2. Sonderregelung: Bezahlung bei Abholung nur nach ausdrücklicher Genehmigung. Schlussrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Kein Skonto.
3. Zahlungsverzug: Befindet sich der Auftraggeber länger als 10 Tage im Zahlungsverzug, wird der Mietvertrag automatisch ungültig. Das Fahrzeug ist unverzüglich, spätestens am selben Tag, zurückzugeben. Etwaige Rückholungskosten trägt der Auftraggeber.
§ 4 Rücktritt, Stornierung
1. Rücktritt nur mit vertraglich vereinbartem Recht oder Zustimmung des Auftragnehmers.
2. Stornokosten:
a) Bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 35 %
b) Bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 50 %
c) Bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 %
3. Kostenfreies Rücktrittsrecht gilt wechselseitig.
4. Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 5 Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
2. Der Auftraggeber haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Personen- und Sachschäden.
3. Der Auftraggeber haftet für alle durch ihn oder Dritte verursachten Schäden. Das Fahrzeug ist über eine Anhänger-Haftpflicht versichert; angehängte Fahrzeuge zusätzlich über das Zugfahrzeug.
4. Die Fahrzeuge werden gereinigt und mit Übergabeprotokoll übergeben und müssen ebenso zurückgegeben werden. Schäden wie Lackschäden, Verformungen, Funktionsbeeinträchtigungen sowie zusätzliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Gleiches gilt für fehlende Ausstattung oder Zubehör. Die Abrechnung erfolgt gemäß gültiger Preisliste.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
3. Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
4. Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Lücken werden entsprechend dem wirtschaftlichen Zweck geschlossen.